Schon kurz nachdem die ersten Automobilfabriken ihre Produktion aufgenommen hatten, wurde die Kfz Haftpflichtversicherung vom Gesetzgeber zur vorgeschriebenen Versicherung erklärt.
Das Thema Kfz Versicherung, welches alle Autofahrer betrifft, denn mindestens eine Haftpflichtversicherung wird immer benötigt, wenn ein Auto zugelassen wird oder auf der Straße bewegt werden soll. So will es der Gesetzgeber, um bei einem selbst verschuldeten Unfall zu gewährleisten, dass alle entstandenen Personen- und Sachschäden beglichen werden können. Gerade wenn Menschen zu Schaden kommen, können in der Folge oftmals immense Kosten für die Behandlung, Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen entstehen. Der Halter des Wagens kann für derartige Summen in der Regel nicht aufkommen oder müsste diese bis an sein Lebensende abtragen. Da aber eine zeitnahe Regulierung aller Schäden vom Gesetzgeber angestrebt ist, wurde die Haftpflichtversicherung für jedes zulassungspflichtige Kraftfahrzeug vorgeschrieben, denn durch die Finanzkraft der Versicherer ist ein unverzüglicher Schadenausgleich gewährleistet. Auch für die Höhe der Schadenssummen, die eine Haftpflichtversicherung mindestens zu leisten hat, gibt es gesetzliche Vorgaben. Auf Wunsch kann jeder Versicherte, gegen einen geringfügigen Mehrbeitrag, auch eine unbegrenzte Deckung für den Schadenfall vereinbaren.
Die Beiträge für eine Kfz Haftpflichtversicherung richten sich in erster Linie nach dem Fahrzeug und dem Zulassungsort. So berücksichtigen die Versicherer die allgemeine Schadenhäufigkeit des jeweiligen Modells und die Unfallhäufigkeit am Zulassungsort. Tendenziell werden ländliche Bereiche mit geringerem Verkehrsaufkommen hier günstiger bewertet als die städtischen Ballungsräume mit höheren Unfallzahlen. Verursacht ein Fahrer keine Schäden, wird er von den Versicherungen mit Schadenfreiheitsrabatten belohnt, die seine Beiträge regelmäßig sinken lassen. Im umgekehrten Fall führt ein Unfall zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien. Je nach Versicherer werden darüber hinaus auch noch weitere Vergünstigungen auf die Beiträge gewährt, die sich aus dem Alter des Fahrers, seinem Beruf, dem Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs, der jährlichen Kilometerleistung, dem Alter des Wagens oder dem gewöhnlichen Abstellplatz des Fahrzeugs ergeben können.